Was die Finanzbehörden den Zwangs-Anwendern ihrer Soft- und Hardware Namens ELSTER zumuten ist bahnbrechend und soll im Folgenden an einem Beispiel aus der Praxis zusammengefasst werden.
Seit dem 01.01.2013 ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung auf Sondervorauszahlungen und die Lohnsteueranmeldung nur noch mit elektronischem Zertifikat an die Finanzbehörden übermittelbar. Vorzugsweise erfolgt die Übermittlung mittels ERiC, einer Softwareschnittstelle von ELSTER und wird in naher Zukunft die einzige Schnittstelle zur Abgabe vorgenannter Erklärungen sein. ...weiterlesen "ELSTER mit Sicherheitsstick"