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Nachdem in letzer Zeit viel über das Facebook Social Plugin berichtet wurde, wollte ich einmal wissen, wie es unsere Parteien mit dem Einbinden solcher Tools und dem Datenschutz halten.

Zu den Social Plugins (Facebook, Twitter und Google+1) muss man wissen, dass bereits beim Anzeigen einer Webseite Daten an die jeweiligen Dienste übermittelt werden. Sollte man gleichzeitig auch noch bei dem jeweiligen Dienst einen Account eingerichtet haben, kann der Dienst die besuchten Webseiten unmittelbar einem bestimmten Benutzer zuordnen. Dabei ist es technisch ohne weiteres möglich, auch wenn man in der aktuellen Browsersitzung nicht direkt an einem dieser Dienste angemeldet ist, diese Daten einem bestimmten Benutzer zuzuordnen. Sollte man bei diesen Diensten keinen Account eingerichtet haben, so ist es dennoch möglich, das Suftverhalten eines (noch) anonymen Nutzers aufzuzeichnen, wenn er denn Seiten besucht, die solche Social Plugins in die Webseite eingefügt haben. Das Surfverhalten wird also generell durch Facebook, Twitter und Google erfasst, wenn Benutzer auf ganz anderen Webseiten surfen.

...weiterlesen "Die Parteien und der Datenschutz"

Der Facebook-Like-Button und auch der neu aufkommende +1-Button von Google stehen sehr oft in der Kritik von Datenschützern. Hintergrund ist, dass bereits beim Betrachten einer Webseite Daten an Facebook oder Google übertragen werden, obwohl der Benutzer gar nicht auf die entsprechenden Buttons geklickt hat. Facebook oder Google wissen also genau, welche Seiten von einem Benutzer besucht wurden.

Um die Webseite datenschutzkonform zu gestalten, trotzdem aber noch Komfort zu bieten, wurden die Buttons zum Teilen von Inhalten überarbeitet. Auf den Einsatz von externen Dienstleistern wie addtoany.com oder addthis.com wurde ebenfalls verzichtet, da durch diese ebenfalls ein Tracking ohne Klick durchgeführt werden kann und wird. Die Buttons zum Teilen von Inhalten funktionieren nun so, dass erst beim Klick darauf Daten an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.