Springe zum Inhalt

Bilder sind ein Hingucker. Eine gut gemachte Grafik zum Thema lockert den Textfluß auf und sorgt bei geschicktem Einfügen in den Text für kleine Pausen beim Lesen längerer Artikel. Das Problem: woher bekommt der Hobby-Blogger Bilder, die er auf seinem Blog ohne schlechtes Gewissen und rechtlich unbedenklich verwenden darf? Gegen Geld ist natürlich jede Qualität und Quantität zu haben. Bei den meisten privat betriebenen Blogs dürfte allerdings der Geldbeutel mit den meist hohen Lizenzgebühren für ein einziges Bild überfordert sein.

Aber auch hierfür gibt es eine Lösung: einige Hobbyfotografen stellen ihre Bilder kostenfrei zur Verfügung und einige sogar unter einer sogenannten CC0-Lizenz, welche auch die komerzielle Verwendung ohne Namensnennung erlaubt. Eine Webseite, auf der bereits sehr viele und qualitativ hochwertige Fotos unter CC0-Lizenz von den jeweiligen Fotografen hochgeladen wurden ist Pixabay.

In den Nutzungsbedingungen wird klargestellt, dass die Fotografen mit dem Hochladen ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann einräumen.

Indem Sie Bilder hochladen, gehen diese unter der Verzichtserklärung Creative Commons CC0 als gemeinfrei in die Public Domain über. Urheberrechtsinhaber von hochgeladenen Bildern räumen ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann ein.

Natürlich freut sich der Fotograf über einen neuen Follower auf Pixabay oder über einen Backlink. Außerdem kann dem Fotographen ein "Kaffee" in Form einer kleinen Überweisung (über Paypal) direkt auf Pixabay gespendet werden.

Bilder-Gimmick für WordPress-Nutzer

Blogger, die WordPress einsetzten, können außerdem das von Pixabay erstellt Plugin Pixabay Images nutzen, mit dem die Suche, das Herunterladen und das Einfügen passender Bilder ins eigene Blog zum Kinderspiel wird.

WordPress Plugin Pixabay Images

Die mit dem Plugin heruntergeladenen Bilder werden automatisch mit der Herkunfts-URL und dem Autor in der WordPress-Medienübersicht gekennzeichnet.

Einfacher geht es nun wirklich nicht.

1

Ein nettes Feature für die Kommentare zu Blog-Posts sind Avatarbilder. Durch diese kleinen Bilder, die neben dem Kommentar angezeigt werden, kann in einer Kommentarkette schnell erkannt werden, wer wem geantwortet hat. Auch sind mehrere Kommentare des gleichen Nutzers schnell zu erkennen.

Damit nun nicht der Kommentator auf jedem Blog, in dem er kommentiert, immer wieder das gleiche Bild hochladen muß, gibt es einen Dienst, bei dem das eigene Avatarbild hinterlegt werden kann und dieser Dienst dann von anderen Blogs (anhand der im Kommentar verwendeten E-Mail-Adresse) nach dem Bild befragt werden kann: Gravatar. WordPress unterstützt Avatarbilder und verlinkt das Avatarbild (falls eines vorhanden ist) mit dem Bild, welches auf Gravatar gespeichert ist. Dadurch wird in allen kommentierten Blogs immer das gleiche Avatarbild zu einer eingegebenen E-Mail-Adresse angezeigt.

Alles ganz harmlos und ein nützliches Feature, könnte man meinen. Was aber nun, wenn der Kommentator auf Gravatar ein urheberechtlich geschütztes Bild als sein Avatarbild hochgeladen hat? Damit wird in allen Blogs, in denen er kommentiert hat und dieses Feature angeschaltet wurde, ein geschütztes Bild in den Kommtaren angezeigt. Es werden also Bilder angezeigt, die nicht vom Blogbetreiber veröffentlicht wurden.

Jetzt ist ein Fall bekannt geworden, in dem der Rechteinhaber eines Bildes einen Blogbetreiber abgemahnt hat, weil ein Kommentator ein geschütztes Bild als Avatarbild verwendet hat. Der Blogger sollte 1.076,25 € zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Erst mit anwaltlicher Hilfe konnte der Fall wohl um einiges günstiger geregelt und dem Rechteinhaber erst einmal erklärt werden, dass der Blogbetreiber erst bei Kenntnis des von Anderen eingestellten geschützten Materials tätig werden muss. Der Rechteinhaber hat das meiner Meinung nach aber sicher schon gewußt, hat aber trotzdem probiert, den Blogger abzumahnen. Einige werden auf so ein Vorgehen sicher auch hereinfallen und vorschnell zahlen.