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Über Jens Tautenhahn

Blogger, Coder und Social Media Teilnehmer.

Heute war es mal wieder an der Zeit, einen kurzen Blick in den Junk-Ordner meines E-Mail-Programms zu werfen. Seit Jahren findet man dort alle Arten von Scam, Phishing, UBE, UCE und wie sie alle heißen. So auch bei einer Scam-Mail, die mir glauben machen wollte, dass sich der Sohn des Noch-Herrschers von Libyen an mich wendet. Nigeria scheint wohl gerade nicht so populär zu sein. Wie immer sollte eine grössere Summe Geld transferiert werden. Kennt man ja schon alles, inklusive der russischen Buchstaben anstatt der deutschen Umlaute im Text.

Interessant war dann aber doch, welche Kontaktinformationen verlangt wurden:

1. NAME in FULL: .....................................
2. ADDRESS: ...........................................
3. NATIONALITY: ......................................
4. AGE: ....................................................
5. Geschlecht ...........................................
6. OCCUPATION: ......................................
7. Heirats-STATUS: ...................................
8. KOPFHЦRER ........................................
9. PRIVATE E-MAIL-ADRESSE ...........................

Welches persönliche Datum nennt sich denn Kopfhörer? Nach längerem Überlegen bin ich nicht darauf gekommen, was denn gemeint sein könnte. Auch habe ich keine Übersetzung gefunden, die da wohl schief gelaufen ist.

Wer mir bei diesem wohl sinnfreien Zeitvertreib helfen möchte, kann gern die Kommentarfunktion benutzen.

Die Verwaltung bzw. Abfrage von Informationen per WMI in einer Arbeitsgruppe oder Domäne scheitert manchmal mit der Fehlermeldung: Ursache: Der RPC-Server ist nicht verfügbar. Ursache kann sein, dass die Firewall auf dem zu verwaltenden Computer den Zugriff auf notwendige Ports verhindert.

Gruppenrichtlinie RPC freischalten

Per Gruppenrichtlinie kann festgelegt werden, dass die Ports für die Remoteverwaltung in der Firewall freigeschaltet werden. Man findet diese in der Gruppenrichtlinenverwaltung unter Computerkonfiguration -> Richtlinien -> Administrative Vorlagen -> Netzwerk -> Netzwerkverbindungen -> Windows-Firewall und dann entsprechend dem Umfeld entweder Domänen- oder Standardprofil. Dort ist die Richtlinie Windows-Firewall: Eingehende Remoteverwaltungsausnahme zulassen zu aktivieren und ein Netzwerk anzugeben, für welches der Zugriff freigeschaltet werden soll.

Nach der nächsten Synchronisierung der Gruppenrichtlinien sollte der obige Fehler nicht mehr auftreten und der Zugriff auf WMI möglich sein.

Vor längerer Zeit habe ich für meine interne Webseite ein Skript geschrieben, um die Playlist des SAM Broadcasters innerhalb einer Drupal 6 Webseite anzusteuern. Die beiden angehängten Skripte müssen ins Verzeichnis include/ der Drupal-Installation kopiert werden. Die SAM-MySql-Datenbank ist fest verdrahtet und heißt sambc (kann aber leicht ersetzt werden) und liegt auf dem gleichen Host, in der auch die Drupal-Datenbank liegt.

Anschließend erstellt man eine normale Drupal-Seite mit dem Format PHP code und fügt folgenden Code ein:

<?php
include_once('mt_stream_overview.inc');
?>

In bestimmten Fällen müssen in Secondlife Objekte an eine Gruppe übertragen werden. So ist es z.B. für die Funktionsweise von Radios oder Fernsehern auf Gruppenland erforderlich, dass diese bzw. ein sogenannter im Fernseher oder Radio enthaltener MediaProxy an die Gruppe übertragen werden muss, der das Land gehört. Näheren Aufschluß, welches Objekt an die Gruppe zu übergeben ist liefert in allen Fällen die Bedienungsanleitung zum Radio oder Fernseher. Nur Objekte mit dem gleichen Eigentümer können auf einer Parzelle Audio- oder Mediastreams einstellen. Dazu muss das Objekt bei einer Parzelle, die einer Gruppe gehört, als Eigentümer also auch die Gruppe haben. Es muss vom bisherigen Eigentümer in das Eigentum der Gruppe übergeben werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer bereits durch seine Gruppenmitgliedschaft oder eine entsprechende Rolle das Recht hat, Audio- oder Mediastreams auf der Parzelle einzustellen. Bei Objekten werden keine Rollen angewendet, sondern es entscheidet einzig und allein, ob das Objekt dem Landeigentümer (bei Gruppenland eben der Gruppe) gehört.

Um ein Objekt an die Gruppe übergeben zu können, muss der bisherige Eigentümer das Recht haben, dieses Objekt weiterzugeben (das Objekt muss transfer sein). Außerdem muß der Eigentümer in der jeweiligen Gruppe das Recht haben, Objekte an die Gruppe übergeben zu dürfen. Wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, wird im Bearbeiten-Modus des zu übergebenden Objekts folgendermaßen vorgegangen:

  1. Mit der Schaltfläche Festlegen wird die Gruppe ausgewählt, an die das Objekt übergeben werden soll, bzw. der das Land gehört.
  2. Durch Anklicken von Mit Gruppe teilen wird die Schaltfläche rechts daneben aktiviert.
  3. Und schließlich durch Übertragen wird das Objekt in das Eigentum der Gruppe übertragen.