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Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Einbinden von Youtube-Videos nicht strafbar.

Ihm zufolge ist das Einbinden von Inhalten legal, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen sind beim Einbetten öffentlich zugänglicher Youtube-Videos erfüllt. Ein neues Publikum werde dadurch nicht erreicht, weil laut EuGH davon ausgegangen werden könne, “dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.” Quelle

Rechtsanwalt Christian Solmecke stellte dazu fest, dass diese Entscheidung nicht nur für Youtube-Videos gelte, sondern für alle mittels Framing eingebundene urheberrechtlich geschützten Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind – egal ob sie mit oder ohne Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden.

Hurra!

Könnte bitte jemand dem Herrn WerFault Bescheid sagen, dass wenn ich bewusst ein ASSERT(false) in meine Programme schreibe um einen Ausnahmefehler zu produzieren und ich anschließend in dem erscheinenden Dialog den Button Wiederholen klicke, ich das Programm auch wirklich debuggen und nicht, wie der Herr WerFault meint, einen Fehlerbericht an Microsoft senden möchte? Danke!

Btw: Abhilfe schafft das Deaktivieren der Windows-Fehlerberichterstattung. Dann erscheint auch wieder die Auswahl des zu verwendenden Debuggers.

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Wer einen eigenen Router einsetzt, muss diverse Stolpersteine bei der Konfiguration zum Empfang von IPTV überwinden. Im Folgenden wird beschrieben, wie ein Rouer mit pfSense mit der Version 2.1.5 für IPTV der Telekom (Entertain) konfiguriert werden kann.

Die Datenübertragung am Telekom-Internetanschluß wird getrennt in IPTV und andere Internetdaten (Surfen, E-Mail, usw.). Technisch geschieht dies durch die Verwendung unterschiedlicher VLANs. Zugang zu "normalem" Internetverkehr erfolgt mit der VLAN-ID 7 und die Übertragung der IPTV-Daten erfolgt über ein Netz mit der VLAN-ID 8.

...weiterlesen "Telekom IPTV mit pfSense"