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Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Einbinden von Youtube-Videos nicht strafbar.

Ihm zufolge ist das Einbinden von Inhalten legal, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen sind beim Einbetten öffentlich zugänglicher Youtube-Videos erfüllt. Ein neues Publikum werde dadurch nicht erreicht, weil laut EuGH davon ausgegangen werden könne, “dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.” Quelle

Rechtsanwalt Christian Solmecke stellte dazu fest, dass diese Entscheidung nicht nur für Youtube-Videos gelte, sondern für alle mittels Framing eingebundene urheberrechtlich geschützten Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind – egal ob sie mit oder ohne Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden.

Hurra!

Wer einen modernen Browser einsetzt, der kann sich mittlerweile auf YouTube zu einem Betatest anmelden, bei dem die Videos nicht mehr im Flash-Format sondern in neuem WebM- oder H.264-Format ausgeliefert werden. Diese Formate sind für die Wiedergabe im Browser, sofern er bereits HTML5 unterstützt, als natives Format vorgesehen. Die Installation zusätzlicher Plugins entfällt damit. Das meistens extra zu aktualisierende und in der Vergangenheit für viele Sicherheitslücken bekannte Flash-Plugin ist damit hinfällig. ...weiterlesen "YouTube-Beschleunigung die 2."

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YouTube macht nur sehr wenige Angaben darüber, mit welchen Bitraten die hochgeladenen Videos konvertiert werden. Speziell interessierte mich die verwendete Audio-Bitrate, da mit verschiedenen Online-Diensten der Audio-Track von YouTube-Videos extrahiert und heruntergeladen werden kann.

In einem Artikel von Nick Vogt habe ich dazu aktuelle Informationen gefunden, die durch Tests herausgefunden worden sind. Aktuell verwendet YouTube je nach Ausgangsmaterial folgende Audio-Bitraten:

Resolution Audio Bit Rate Compression
Original 152 kbps AAC
1080p 152 kbps AAC
720p 152 kbps AAC
480p 128 kbps AAC
360p 128 kbps AAC
240p 60 kbps MP3

Wie einem Artikel auf Wikipedia zu entnehmen ist, halten mit dem neuen HTML5-Player und den dann ausgelieferten Videos im WebM-Format auch Audiodateien mit 192 kBit/s Einzug.

Wenn sich dann auch noch die GEMA mit Google einigt, steht dem Musikgenuss nichts mehr im Wege :)

Mittlerweile herrscht ein ziemliches Angebot an frei ins Haus flatternden MPEG-Streams. Sei es nun per DVB oder auch per IPTV. Für Mitschnitte hat sich hier VLC bewährt, welches zum Aufzeichnen der Sendung einen einfachen Record-Button bietet. Da beim Aufzeichnen die Streams nicht konvertiert werden, liegen Videos anschließend als MPEG-TS (Transport Stream) auf der Platte. Diese lassen sich ohne Probleme mit VLC wiedergeben, allerdings verweigern die meisten Programme die Weiterbearbeitung von Transport Streams. ...weiterlesen "MPEG-TS Videostreams konvertieren"

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Videos auf YouTube werden im allgemeinen als Flash-Video oder, falls hochauflösendes Material zur Verfügung steht, als MP4-Datei angeboten. Einen direkten Link zum Herunterladen des Videos gibt es auf YouTube nicht - es existieren aber viele Programme und Plugins für die gängigen Browser, die dennoch einen Download der Videos ermöglichen. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung von Onlinediensten, die als Zusatzfunktion auch gleich den Audiostream aus dem Video extrahieren können.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit möchte ich hier drei Dienste vorstellen, mit denen sich Videos von YouTube herunterladen oder die Audiospuren als MP3 aus YouTube-Videos einfach extrahieren lassen. ...weiterlesen "YouTube-Videos online konvertieren"