Dr. Ole Schöder, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern gegen Dr. Hans-Peter Uhl, seines Zeichens Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Beides Juristen wohlgemerkt:
Danke an Farlion für diesen gelungenen Schnitt.
Eine Mitschrift zum Herauskopieren der wirklich bemerkenswerten Sätze beider Herren:
Schröder: Zunächst einmal: die von einem Richter in Ausnahmefällen angeordnete Telkommunikationsüberwachung (kurz TKÜ) ist ein unverzichtbares Hilfsmittel der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Terrorismus, gegen organisierte Kriminalität und wir reden hier allein über diese Formen von Kriminalität. Wir reden hier nicht über Batatellkriminalität, über Alltagskriminalität. Für diese Formen ist eine solche Überwachungmaßnahme überhaupt nicht erlaubt und wird in Deutschland auch nicht angewendet.
Uhl: Wir müssen Sicherheit auch im Internet herstellen. Wir wissen, und das wird sich noch dramatisch weiterentwickeln, so wie das Internet sich überhaupt dramatisch weiterentwickelt, dass immer mehr Kriminalität im Netz stattfindet. Tausendfach, zehntausendfach, hunderttausendfach. Die Computer der Kriminellen werden immer ausgetüftelter, sie werden immer rafinierter, der Staat muss schauen, wie er diesen Verbrechen im Netz Herr wird.
Schröder: Nun ist Quellen-Telekommunikationsüberwachung eindeutig zu unterscheiden von einer sogenannten Onlinedurchsuchung. Und das Bundesverfassungsgericht hat dies in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung von 2008 auch sehr deutlich gesagt. Ich zitiere: "Artikel 10 Absatz 1 ist hingegen der alleinige grundrechlicht Maßstab für die Beurteilung einer Ermächtigung zu einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf die Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muß durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein." So das Bundesverfassungsgericht.
Uhl: Die Software dieser Quellen-TKÜ kann sehr viel mehr als sie darf. Aber sie wurde nicht so angewand.
Schröder: Selbstverständlich muss das auch entsprechende Konsequenzen für die Software haben. Wo Quellen-TKÜ draufsteht darf keine Onlinedurchsuchung drinstehen meine Damen und Herren.
Uhl: Die Software dieser Quellen-TKÜ kann sehr viel mehr als sie darf. Aber sie wurde nicht so angewand.
Schröder: Die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs und vieler anderer, auch hier im Haus, dass der Bund Software einsetzt die mehr kann als Quellen-TKÜ ist schlichtweg falsch.
Uhl: Die Software dieser Quellen-TKÜ kann sehr viel mehr als sie darf. Aber sie wurde nicht so angewand.
Schröder: Und durch diese Protokollierung ist es auch nicht einfach möglich, mal eben andere Schadmodule nachzuladen weil das nämlich bemerkt werden würde.
Uhl: Die Software dieser Quellen-TKÜ kann sehr viel mehr als sie darf. Aber sie wurde nicht so angewand.
Schröder: Und die Software, meine Damen und Herren, wird für jeden Einzelfall entsprechend konzipiert und vorher überprüft, damit sie eben nicht mehr kann als sie darf.
Uhl: Die Software dieser Quellen-TKÜ kann sehr viel mehr als sie darf. Aber sie wurde nicht so angewand.
Schröder: Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig: grundlegende Freiheitsrechte dürfen wir nicht aufgeben. Datensicherheit, Datenschutz ist wichtig, aber, eins gefährdet die Rechte und Freiheiten der Bürger am meisten: das ist ein Staat, der sie nicht garantieren kann.
Uhl: Es ist nicht ausser Kontrolle, sondern das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet die sehr kontrolliert, sehr sorgfältig, sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht und so soll es auch sein. Es heist, es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluß regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.