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Sofern man HHVM aus dem entsprechenden Wheezy-Repositiory installiert hat, kann HHVM aktuell nicht auf Version 3.4.1 aktualisiert werden. Vom Paket vorausgesetzt wird die Version 4.9 von libstdc++6, in Wheezy ist jedoch nur Version 4.8 vorhanden.

Der Paketmaintainer arbeitet an einer Lösung und hat diese für das Jahresende angekündigt.

Update vom 22.12.2014: Das Problem ist offensichtlich mit Version 3.4.2 von HHVM behoben.

Beim Einsatz von MariaDB kann es vorkommen, dass PHP5 beim Verbinden mit der Datenbank folgenden Fehler meldet:

mysqli::mysqli(): Headers and client library minor version mismatch.

Die PHP5-Bibliothek, welche für die Anbindung an MariaDB/MySQL zuständig ist, prüft, ob die MariaDB/MySQL-Bibliothek noch die gleiche ist, mit der sie übersetzt wurde. Das ist natürlich nicht mehr der Fall, wenn man die MariaDB/MySQL-Bibliothek auf eine neue Version aktualisiert.

Abhilfe schafft, den mysqlnd-Treiber zu verwenden, was auch das empfohlene Verfahren von MariaDB ist. Dazu muss unter Debian oder Ubuntu das Paket php5-mysqlnd installiert und php5-mysql entfernt werden.

Weitere Informationen:

Beim Anlegen von virtuellen Maschinen mit virt-manager wird standardmäßig in der VM eine Grafikkarte mit dem Treiber QXL erstellt und die Anzeige auf Spice gestellt. Das ist ansich gut so, denn diese Kombination ist aktuell die schnellste Möglichkeit, grafische Elemente einer VM darzustellen. Wenn man dann in der VM arbeitet kann es jedoch vorkommen, dass einzelne Buchstaben in der Anzeige fehlen und das auch noch unabhängig davon, ob man nun virt-viewer oder spicec zur Anzeige des VM-Bildschirms verwendet:

KVM fehlende Buchstaben

Der Fehler liegt im QXL-Treiber. Dieser kann aktuell nicht richtig mit Composite umgehen. Abhilfe schafft, dem Kernel der VM einen Parameter hinzuzufügen:

  1. hinzufügen von "nomodeset" zu GRUB_CMDLINE_LINUX_DEFAULT in /etc/defaults/grub
  2. "update-grub" zur Aktualisierung von Grub

Nach einem Neustart der VM wirkt der neue Kernelparameter dann und der oben beschriebene Fehler tritt nicht mehr auf.

Weitere Informationen:

Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist das Einbinden von Youtube-Videos nicht strafbar.

Ihm zufolge ist das Einbinden von Inhalten legal, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen sind beim Einbetten öffentlich zugänglicher Youtube-Videos erfüllt. Ein neues Publikum werde dadurch nicht erreicht, weil laut EuGH davon ausgegangen werden könne, “dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.” Quelle

Rechtsanwalt Christian Solmecke stellte dazu fest, dass diese Entscheidung nicht nur für Youtube-Videos gelte, sondern für alle mittels Framing eingebundene urheberrechtlich geschützten Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind – egal ob sie mit oder ohne Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden.

Hurra!